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Öffentlichkeitsbeteiligung
Stand: November 2010
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit wird im deutschen Rechtssystem die Möglichkeit eröffnet, sich bei umweltrechtlichen Zulassungsverfahren und beim Erlass bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme zu beteiligen. Es geht dabei um Beteiligungsrechte von einzelnen Personen, juristischen Personen sowie von Vereinigungen – etwa Umweltverbänden. Die Öffentlichkeit wird durch öffentliche Bekanntmachung über geplante Vorhaben informiert und kann im Zulassungsverfahren Stellungnahmen abgeben, die bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen sind. Beteiligungsrechte bestehen bei Verfahren zur Zulassung von allen Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen, die von den EU-Richtlinien zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie 2008/1/EG) und zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie 85/337/EWG) erfasst werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungen über die in Artikel 6 der Aarhus-Konvention geregelten Tätigkeiten war im deutschen Recht bereits seit langem weitgehend geregelt. Zur Umsetzung der Vorgaben der "zweiten Säule" der Aarhus-Konvention und der EU-Richtlinie über die Öffentlichkeitsbeteiligung 2003/35/EG in Deutschland waren daher nur noch geringfügige Anpassungen durch das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz vom 9. Dezember 2006 erforderlich.
Anzahl aller Einträge: 6
| Datum | Bereich | Titel |
|---|---|---|
| 26.05.2003 | EG-Rechtsvorschrift | EG-Richtlinie über Öffentlichkeitsbeteiligung (2003/35/EG) |
| 30.06.2005 | Gesetz/Verordnung |
SUP-Gesetz Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) |
| 15.12.2006 | Gesetz/Verordnung | Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) |
| Juni 2009 | EG-Rechtsvorschrift | UVP-Richtlinie (85/337/EWG) |
| 29.07.2009 | Gesetz/Verordnung |
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege - Gültig ab 1. März 2010 - |
| 01.03.2010 | Gesetz/Verordnung | Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Neufassung vom 24. Februar 2010) |
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